Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Mietverträge über Gesellschaftsspiele und zugehörige Leistungen, die zwischen Erik Priebe (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) geschlossen werden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Vermieter ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Vermieter in Kenntnis der AGB des Mieters die Vermietung vorbehaltlos ausführt.

Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

§ 2. Zustandekommen des Vertrages

Die Präsentation und Bewerbung von Gesellschaftsspielen auf der Website des Vermieters, in Prospekten oder sonstigen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar, sondern ist eine unverbindliche Aufforderung an den Mieter, dem Vermieter ein Angebot zu unterbreiten (sog. invitatio ad offerendum). Alle Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich.

Der Mieter kann eine Mietanfrage mündlich, schriftlich (z. B. per E-Mail) oder über ein auf der Website bereitgestelltes Buchungssystem abgeben. Dies gilt als verbindliches Angebot des Mieters zum Abschluss eines Mietvertrages.

Ein verbindlicher Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Annahme des Auftrags ausdrücklich bestätigt (z. B. durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder Textnachricht) oder indem der Mieter den im Angebot genannten Endbetrag vollständig bezahlt und der Vermieter die Zahlung und Buchung bestätigt.

 

§ 3. Mietzeitraum, Mietpreis und Kaution

Mietzeitraum: Der Mietzeitraum wird im jeweiligen Mietvertrag individuell vereinbart. Er beginnt mit der vertraglich festgelegten Übergabe der Mietsache an den Mieter und endet mit der vertraglich vereinbarten Rückgabe an den Vermieter.

Mietpreis und Berechnung: Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise gemäß der aktuellen Preisübersicht des Vermieters bzw. des individuellen Angebots. Eine Erhöhung des Mietpreises während der laufenden vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen.

Die Höhe des Mietpreises richtet sich nach der Mietdauer in Tagen. Der Tag der Übergabe (erster Tag) und der Tag der Rückgabe (letzter Tag) werden dabei jeweils als ein halber Tag berechnet. Die Mindestmietdauer beträgt jedoch stets einen vollen Tag, auch wenn die Mietsache noch am Tag der Übergabe wieder an den Vermieter zurückgegeben wird.

Kaution: Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter eine Kaution zur Absicherung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis zu verlangen. Die Höhe der Kaution wird dem Mieter im jeweiligen Angebot mitgeteilt.

Sofern die Mietsache vollständig, unbeschädigt und fristgerecht zurückgegeben wurde, wird die Kaution innerhalb von 3 Werktagen nach dem Ende des Mietzeitraums an den Mieter zurückgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt wahlweise über das vom Mieter genutzte Zahlungsmittel oder durch Überweisung auf ein vom Mieter zu benennendes Bankkonto.

Einbehalt der Kaution und Schadensersatz: Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution bei Vorliegen von Mängeln, Beschädigungen oder Fehlteilen teilweise oder vollständig einzubehalten. Die Abrechnung erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Fehlende Kleinteile (sofern das Spiel weiterhin voll nutzbar bleibt): Es wird eine Schadenspauschale von 5,00 € pro fehlendem Teil erhoben. Dem Mieter bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
  • Beschädigungen, übermäßige Verschmutzungen oder fehlende Teile (die das Spiel unspielbar machen): Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Aufwand der Wiederbeschaffung bzw. nach der konkreten Wertminderung.
  • Haftungsgrenze bei Totalschaden: Übersteigt der festgestellte Schaden die Höhe der Kaution (z. B. bei vollständigem Verlust oder Unspielbarkeit des Spiels), haftet der Mieter für den darüber hinausgehenden Betrag bis zur Höhe des Zeitwertes des Spiels. Der Zeitwert bemisst sich nach den erforderlichen Kosten für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen, gebrauchten Spiels zum Zeitpunkt des Schadenseintritts.

 

§ 4. Zahlungsbedingungen

Fälligkeit: Der Mietpreis sowie etwaige anfallende Zusatzkosten (z. B. Kaution) sind spätestens zum Zeitpunkt der Übergabe der Gesellschaftsspiele an den Mieter zur Zahlung fällig, sofern vorab keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Eine Übergabe der Mietgegenstände erfolgt erst nach vollständiger Zahlung.

Zahlung bei Übergabe: Bei der persönlichen Übergabe kann die Zahlung wahlweise in bar oder kontaktlos vor Ort (über SumUp) erfolgen. Zur Optimierung der Abläufe wird die kontaktlose Zahlung vor Ort bevorzugt.

Vorabzahlung: Der Mieter hat die Möglichkeit, den geschuldeten Betrag bereits vor der Übergabe zu begleichen. Hierfür stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung:

  • Klassische Banküberweisung
  • Sofortüberweisung
  • Zahlung per SumUp-Zahlungslink
  • Zahlung per PayPal (über einen bereitgestellten PayPal.Me- oder Zahlungslink)

Zahlungsverzug: Geht bei vereinbarter Vorabzahlung (z. B. per Banküberweisung) der Betrag nicht rechtzeitig vor dem vereinbarten Übergabetermin ein, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Übergabe der Spiele bis zur vollständigen Zahlung zu verweigern oder vom Mietvertrag zurückzutreten.

 

§ 5. Bestimmungen bei Übergabe und Rückgabe der Mietsache

Ort der Übergabe und Rückgabe: Nach Vertragsschluss vereinbaren Vermieter und Mieter einen verbindlichen Termin sowie den Ort für die Übergabe und Rückgabe der Mietsache.

  • Hat der Mieter die Option „Selbstabholung“ gewählt, ist der Erfüllungsort die Von-Helmholtz-Str. 9, 38518 Gifhorn.
  • Hat der Mieter die Option „Lieferung und Abholung“ gewählt, erfolgt die Übergabe und Abholung an der vom Mieter in der Bestellung angegebenen Lieferadresse.

Prüfpflicht bei Übergabe: Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache bei der Übergabe unverzüglich auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Spätere Reklamationen bezüglich bereits bei Übergabe fehlender oder beschädigter Teile sind ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel war bei einer ordnungsgemäßen Überprüfung nicht erkennbar.

Verzug des Vermieters bei Beginn des Mietzeitraums: Erscheint der Vermieter zum vereinbarten Übergabetermin nicht am vereinbarten Ort (Leistungsverzug), ist der Mieter berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht erlischt, sobald eine erfolgreiche Übergabe der Mietsache stattgefunden hat oder ein neuer, einvernehmlicher Termin vereinbart wurde. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

Verzug des Mieters bei Beginn des Mietzeitraums: Erscheint der Mieter nicht zum vereinbarten Übergabetermin (Annahmeverzug), ist der Vermieter berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist (in der Regel 15 Minuten) vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Vermieter das Recht, dem Mieter die entstandenen Kosten als Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Diese Kosten belaufen sich pauschal auf den vollen Mietpreis der im Auftrag enthaltenen Gesellschaftsspiele sowie ggf. die Kosten für die gewählte Lieferoption. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Verzug des Vermieters bei Ende des Mietzeitraums: Erscheint der Vermieter zum vereinbarten Rückgabetermin nicht am vereinbarten Ort, verlängert sich der Mietzeitraum für den Mieter unentgeltlich bis zur tatsächlichen Rückgabe. Die Parteien sind verpflichtet, unverzüglich und proaktiv einen neuen Rückgabetermin zu vereinbaren. Dem Mieter entstehen durch diese Verzögerung keine zusätzlichen Mietkosten.

Verzug des Mieters bei Ende des Mietzeitraums (Verspätete Rückgabe): Gibt der Mieter die Mietsache nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, verlängert sich der Mietzeitraum kostenpflichtig. Der Mieter hat für jeden weiteren angefangenen Tag den regulären Mietpreis gemäß der aktuellen Preisübersicht zu entrichten. Die Parteien sind verpflichtet, unverzüglich und proaktiv einen neuen Übergabetermin zu vereinbaren. Hat der Mieter die Option „Lieferung und Abholung“ gewählt und ist eine erneute Anfahrt des Vermieters zur Abholung erforderlich, kann der Vermieter die hierfür anfallenden Fahrtkosten (gemäß aktueller Preisübersicht) zusätzlich in Rechnung stellen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens (z. B. durch den Ausfall einer Folgevermietung) bleibt dem Vermieter vorbehalten.

 

§ 6. Vertragliches Rücktrittsrecht (Stornierung) und Ausschluss des Widerrufsrechts

Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts: Da es sich bei den Verträgen des Vermieters um die Vermietung von Gegenständen für einen spezifischen Termin oder Zeitraum handelt, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Die Buchung ist mit der Bestätigung durch den Vermieter (gemäß § II dieser AGB) verbindlich.

Freiwilliges vertragliches Rücktrittsrecht (Stornierung): Der Vermieter räumt dem Mieter das Recht ein, den Mietvertrag vor Beginn des vereinbarten Mietzeitraums nach Maßgabe der folgenden Bedingungen zu stornieren. Die Stornierung muss in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.

Stornierungsgebühren: Je nach Zeitpunkt der Stornierung vor dem vereinbarten Mietbeginn werden folgende Stornierungsgebühren fällig:

  • Bis zu 7 Tage vor Mietbeginn: Die Stornierung ist vollständig kostenfrei. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.
  • 6 bis 2 Tage vor Mietbeginn: Es werden 50 % des vereinbarten Mietpreises fällig. Eventuell vorab gezahlte Kautionen und Lieferkosten werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.
  • Weniger als 2 Tage (48 Stunden) vor Mietbeginn: Es werden 100 % des vereinbarten Mietpreises fällig. Eventuell vorab gezahlte Kautionen und Lieferkosten werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Dem Mieter bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (z. B. weil das Spiel direkt an einen anderen Kunden weitervermietet werden konnte).

Kündigung während des Mietzeitraums: Eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages während des laufenden Mietzeitraums ist für beide Parteien ausgeschlossen. Gibt der Mieter die Spiele vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums zurück, besteht kein Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung des Mietpreises.

Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Vermieter liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter die Mietsache vertragswidrig oder pflegewidrig behandelt oder mit der Zahlung des Mietpreises trotz Mahnung in Verzug gerät.

 

§ 7. Kaufoption nach Ablauf des Mietzeitraums („Rent-to-Buy“)

Unverbindliche Anfrage: Der Mieter hat die Möglichkeit, während oder unmittelbar zum Ende des vereinbarten Mietzeitraums eine Anfrage zum käuflichen Erwerb des gemieteten Gesellschaftsspiels an den Vermieter zu richten. Ein Anspruch des Mieters auf den Erwerb der Mietsache besteht nicht. Der Vermieter entscheidet nach freiem Ermessen (z. B. auf Basis der aktuellen Marktlage, Wiederbeschaffbarkeit oder Bestandsplanung), ob er ein Kaufangebot unterbreitet.

Kaufangebot und Preisgestaltung: Sofern der Vermieter dem Verkauf zustimmt, erstellt er für den Mieter ein individuelles und befristetes Kaufangebot. Die Ermittlung des Kaufpreises liegt im freien Ermessen des Vermieters und berücksichtigt den aktuellen Zeitwert des Spiels sowie die anfallenden Wiederbeschaffungskosten. Eine teilweise oder vollständige Anrechnung des bereits für diesen Zeitraum gezahlten Mietpreises auf den Kaufpreis kann vom Vermieter auf freiwilliger Basis gewährt werden; ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

Zustandekommen des Kaufvertrags: Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Mieter das Angebot des Vermieters innerhalb der genannten Frist in Textform (z. B. per E-Mail oder Textnachricht) annimmt. Mit dem Zustandekommen des Kaufvertrags endet das Mietverhältnis für das entsprechende Spiel rückwirkend zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt, und die Pflicht zur Rückgabe der Mietsache erlischt.

Rechnungsstellung und Kautionsverrechnung: Der Vermieter stellt dem Mieter über den vereinbarten Kaufpreis eine Rechnung aus. Sofern der Mieter für das betreffende Mietverhältnis eine Kaution hinterlegt hat, erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass der Vermieter diese Kaution direkt mit dem offenen Rechnungsbetrag des Kaufs verrechnet. Ein eventuelles Guthaben wird dem Mieter innerhalb von 3 Werktagen erstattet; ein verbleibender Restbetrag ist vom Mieter unverzüglich gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen.

Eigentumsvorbehalt: Das Eigentum an dem Gesellschaftsspiel geht erst mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises (bzw. nach erfolgreicher und vollständiger Verrechnung mit der Kaution und Begleichung eines etwaigen Restbetrags) auf den Mieter über. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Spiel Eigentum des Vermieters.

 

§ 8. Pflichten des Mieters und sachgemäßer Umgang

Sorgfaltspflicht: Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit größter Sorgfalt zu behandeln und vor Beschädigung, extremer Verschmutzung und Verlust zu schützen. Die Gesellschaftsspiele sind vor extremen Einflüssen wie Nässe, direkter Hitzeeinwirkung oder starker Sonneneinstrahlung zu schützen.

Nutzungsbeschränkung (Rauch- und Essensschutz): In unmittelbarer Nähe der Mietsachen ist der Verzehr von abfärbenden oder fettenden Speisen und Getränken zu unterlassen. Die Nutzung der Spiele in Räumen, in denen stark geraucht wird (Tabak, Shisha etc.), ist untersagt, um dauerhafte Geruchsbelästigungen und Verfärbungen des Spielmaterials zu vermeiden.

Untervermietung und Weitergabe: Die Mietsachen stehen ausschließlich dem Mieter für den privaten Gebrauch zur Verfügung. Eine gewerbliche Weitervermietung, Untervermietung oder unentgeltliche Weiterleihe an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters ist untersagt.

Vorbereitung zur Rückgabe: Der Mieter ist verpflichtet, die Spiele vor der Rückgabe eigenständig auf Vollständigkeit zu prüfen und das Spielmaterial wieder ordnungsgemäß, sortiert und trocken in die dafür vorgesehenen Boxen/Inlays einzusortieren.

 

§ 9. Haftung des Vermieters

Die Haftung des Vermieters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf – sog. Kardinalpflichten).

Bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung des Vermieters der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung von Garantien oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters.

 

§ 10. Datenschutz

Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Mieters (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Zahlungsdaten) ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Mietvertrages gemäß den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung zwingend notwendig ist (z. B. an das Zahlungsdienstleistungsunternehmen SumUp oder PayPal).

Weitergehende Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind in der separaten Datenschutzerklärung auf der Website des Vermieters zu finden.

 

§ 11. Schlussbestimmungen und Streitbeilegung

Anwendbares Recht: Auf Verträge zwischen dem Vermieter und dem Mieter findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Gerichtsstand: Sofern es sich beim Mieter um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Mieter und dem Vermieter der Sitz des Vermieters (Gifhorn).

Online-Streitbeilegung (OS-Plattform): Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist.

Verbraucherschlichtung: Der Vermieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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